Prüfingenieur

Bautechnische Prüfung
Fachrichtung Massivbau

Zweck und Ziel

Das Ziel der bautechnische Prüfung (nach dem Vier-Augen-Prinzip) dient dazu, Planungen, Konstruktionen und Ausführungen von Bauwerken unabhängig und fachlich geprüft zu kontrollieren, um Fehler früh zu erkennen und Gefahren zu vermeiden. Sie schützt Bauherrn, Nutzer und die Öffentlichkeit vor Schäden infolge von Versagensfällen und trägt zur Qualitätssicherung bei.

Leistungsumfang & Ablauf

Es wird die statische Berechnung (z. B. Tragwerksnachweise) üblicherweise durch eine unabhängige Vergleichsberechnung geprüft. Wesentliche Ausführungspläne (z. B. Bewehrungspläne, Detailzeichnungen) werden auf Übereinstimmung mit den Berechnungen kontrolliert. Auf der Baustelle erfolgt eine stichprobenartige Überwachung der Bauausführung entsprechend der geprüften Nachweise.

Rechtliche Grundlage & Gebühren

Die Pflicht zur bautechnischen Prüfung ist in den Landesbauordnungen und entsprechenden Prüf- und Verfahrensverordnungen festgelegt.

Die Abrechnung der Prüfleistungen erfolgt nach gesetzlich geregelten Gebührenordnungen der Bundesländer. In vielen Fällen übernimmt eine Bewertungs- und Verrechnungsstelle (BVS) die objektive Kostenermittlung.

Ihr Ansprechpartner

Dr.-Ing. Matthias Konrad
Prüfingenieur / Hochbau / Ingenieurbau

Ansprechpartner:

Dr-Ing. M. Konrad

Beratender Ingenieur

Prüfingenieur für Bautechnik VPI (Massivbau)

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